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Aufgaben des Verbandes

Aufgaben nach § 3 der Verbandssatzung

  1. Der Verband hat die Aufgabe, das für die Versorgung der Mitgliedsgemeinden erforderliche Trinkwasser zu beschaffen und an diese zu liefern sowie alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Trinkwasserversorgung der Mitgliedsgemeinden auf lange Sicht sicherzustellen.
  2. Der Verband kann Wassermengen, die von den Verbandsgemeinden nicht benötigt werden, auf Beschluss der Verbandsversammlung und nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde an andere Gemeinden oder Bedarfsträger abgeben.

Lokale Verbandsaufgabe nach § 3.1 der Verbandssatzung

Belieferung der Verbandsgemeinden:

  • Stadt Lorsch
  • Gemeinde Einhausen
  • Stadt Bensheim
  • Stadt Zwingenberg

Regionale Verbandsaufgabe nach § 3.2 der Verbandssatzung

Belieferung des Rhein-Main Ballungszentrums als anteilige Grundlastversorgung:

Lieferung an: Hessenwasser GmbH

Sonstige Aufgaben

  • Überwachung der Grundwasserstände im Einflussbereich der Wasserwerke, 78 Messstellen auf ca. 50 km²
  • Überwachung der Grundwasserqualität durch regelmäßige Untersuchungen des geförderten Grundwassers und Beprobungen von Vorfeldmessstellen
  • Verlegung von Ortsnetzleitungen und Hausanschlüssen in Verbandsgemeinden
  • Wartung der Ortsnetze von Verbandsgemeinden