Logo
 

Trinkwasseranalysen

Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Regelmäßige Kontrollen durch ein zertifiziertes Labor nach der Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV) sorgen dafür, dass das Trinkwasser darüber hinaus auch das bestuntersuchte Lebensmittel ist. Hier können die aktuellen Untersuchungsberichte für Ihr Trinkwasser abgerufen werden.

Wählen Sie dazu bitte aus dem Menü:

Analyse Feuersteinberg für Einhausen, Fehlheim, Lorsch, Langwaden, Rodau und Schwanheim

Analyse Jägersburg für Bensheim Stadt, Biblis und Groß-Rohrheim

Der vollständige Text der Trinkwasserverordnung kann bei der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) mit dem folgenden Link heruntergeladen werden:

http://www.dvgw.de/wasser/recht-trinkwasserverordnung/trinkwasserverordnung/


Metallische Werkstoffe

Zur Verwendung metallischer Werkstoffe in der Hausinstallation werden folgende Empfehlungen gegeben: Für die Werkstoffe nichtrostender Stahl und innenverzinntes Kupfer bestehen gemäß DIN 50930 Teil 6 keine Einschränkungen des Anwendungsbereiches. Eine korrosionsbedingte Beeinträchtigung der Trinkwasserbeschaffenheit ist demnach bei fachgerechter Ausführung der Installation auszuschließen. Die Spezifikationen für den Einsatz von schmelztauchverzinkten Eisenwerkstoffen und für Kupfer (nicht innenverzinnt) werden nicht jederzeit eingehalten. Verantwortlich hierfür sind die Parameter pH und TOC, die natürlichen Schwankungen unterworfen sind. Die Möglichkeit, diese Rohrwerkstoffe einsetzen zu können, bewegt sich deshalb immer in einem Grenzbereich.


Neue Härtebereiche für Trinkwasser

Laut DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) weisen wir darauf hin, dass der Deutsche Bundestag am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch - und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen hat. Das Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Bundesgestzblatt in Kraft.

Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

Härtebereich weich

weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
(entspricht 8,4 °dH)

Härtebereich mittel

1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
(entspricht 8,4 bis 14 °dH)

Härtebereich hart

mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
(entspricht mehr als 14 °dH)

Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin die Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist. Das Gesetz macht hierzu allerdings keine Aussage.

Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierungsempfehlungen für diese drei Härtebereiche.

Wasser ist ein hervorragendes Lösungs- und Transportmittel. Auf seinem Weg in den Untergrund nimmt es wertvolle Mineralien auf, so auch Magnesium und Calciumcarbonat, besser bekannt als Kalk. Je mehr Calcium und Magnesium ein Wasser aufnimmt, desto härter wird es. Dies beeinträchtigt die Qualität des Wassers nicht, ja es verhilft dem Wasser zu einem besseren Geschmack.

Probleme können mit kalkhaltigem Wasser aber in den Hausinstallationen auftreten: Zu viel Kalk im Wasser stört dort, wo es mit alkalischen Stoffen wie Seifen in Kontakt kommt oder wenn es erhitzt, verdampft oder verdunstet wird. Dann fällt Kalk aus und bildet Kalkstein. Oft betrifft es Wassererwärmer, Waschmaschinen, Duschköpfe und Warmwasser führende Leitungen. Dies bedeutet, dass die Haushaltsgeräte entsprechend gewartet und die Waschmitteldosierung der Wasserhärte angepasst werden muss.