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Einwandfreie Qualität bestätigt

11.07.2019

Wasserbeschaffungsverband Riedgruppe Ost stellt Gutachten zu Spurenstoffen vor

Eine aktuelle Untersuchung des Instituts Fresenius hat die einwandfreie Qualität des Trinkwassers der Wasserwerke Feuersteinberg und Jägersburg des Wasserbeschaffungsverbandes (WBVRO) bestätigt. Bereits vor zwei Jahren hatte der Wasserbeschaffungsverband durch das Institut erste Untersuchungen durchführen lassen. Auch die damaligen Tests bescheinigten eine tadellose Qualität des Trinkwassers aus den verbandseigenen Wasserwerken. „Oberste Devise für unseren Verband ist es, mit Blick auf die Qualität des Trinkwassers vorausschauend zu handeln. Wir haben uns als Verband im Sinne der Vorsorge frühzeitig mit dem Thema der unerwünschten Spurenstoffe im Grundwasser und Trinkwasser beschäftigt“, betonte Ingo Bettels, Direktor des Wasserbeschaffungsverbandes bei der Vorstellung des Gutachtens im Wasserwerk Jägersburg.

„Im Jahr 2019 hat sich bestätigt, dass im Trinkwasser des Wasserwerkes Feuersteinberg keine Anzeichen einer Belastung mit organischen Spurenstoffen zu erkennen sind. In der entnommenen Trinkwasserprobe konnten keine Spurenstoffe oberhalb der jeweiligen Nachweisgrenze nachgewiesen werden. Auch die Gehalte an Bor liegen unterhalb der Nachweisgrenze und geben somit keine Anzeichen für eine Belastung mit Spurenstoffen“, erläuterte Dr. Heiko Gerdes vom Umweltplanungsbüro BGS. Das Darmstädter Büro koordinierte die Untersuchungen im Auftrag des Verbandes und nahm die Auswertungen vor.

Auch für das Wasserwerk Jägersburg bestätigten die neuesten Untersuchungsergebnisse die Befunde von 2016/2017. „Für das Trinkwasser des Wasserwerkes Jägersburg wurden in 2019 erneut keine Nachweise für Arzneimittelrückstände (Antiepileptika, Antibiotikarückstände, Röntgenkontrastmittel), Haushaltschemikalien, Industriechemikalien oder PFT gefunden. Allein der Süßstoff Acesulfam mit 0,08 μg/l (Nachweisgrenze 0,01 μg/l) und der Metabolit Desphenyl-Chloridazon mit 0,05 μg/l (Nachweisgrenze 0,02 μg/l) als Indikator für Pflanzenschutzwirkstoffe wurden in äußerst geringen Konzentrationen, vergleichbar mit denen in den Jahren 2016/2017, analysiert. Für beide Parameter gibt es keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte, weder für Grundwasser, noch für Oberflächenwasser oder für Trinkwasser“, heißt es im Gutachten. Die Beprobung des Trinkwassers (Zapfhahn Reinwasser) in beiden Wasserwerken erfolgte am 10. April 2019 durch einen Mitarbeiter des SGS Instituts Fresenius.

Dem Trinkwasser aus beiden Wasserwerken des Verbandes könne eine hervorragende Qualität bescheinigt werden, die das große Schutzpotenzial der Brunnen gegenüber unerwünschten Stoffen im gesamten Einzugsgebiet bescheinige, machte Dr. Gerdes deutlich.

Doch selbst die vernachlässigbar geringe Belastung des Trinkwassers aus dem Wasserwerk Jägersburg, gibt nach Einschätzung von Dr. Heiko Gerdes Hinweise darauf, dass auch im Einzugsgebiet der Brunnen des größeren der beiden Verbandswasserwerke eine anthropogene Beeinflussung der Grundwasserbeschaffenheit stattfindet. Insbesondere der Parameter Acesulfam deute auf einen Zusammenhang mit Kläranlagenausläufen, eine Belastung der Oberflächengewässer und über die Infiltration dann auch des Grundwassers hin. Der Metabolit Desphenyl-Chloridazon als Leitparameter für Pflanzenschutz-mittelwirkstoffe deutet auf landwirtschaftliche Anwendungen in der Fläche hin.

Die Tatsache, dass im Trinkwasser des Wasserwerkes Feuersteinberg im Gegensatz zum Trinkwasser des Wasserwerkes Jägersburg keinerlei Spurenstoffe nachgewiesen worden seien, sei der hydrogeologischen Situation geschuldet. Im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Feuersteinberg sei im Unterschied zum Wasserwerk Jägersburg flächendeckend eine mehrere Meter mächtige hydraulische Trennschicht in einer Tiefenlage zwischen 35 und 50 Metern unter Gelände ausgebildet. Diese biete einen guten Schutz gegenüber Stoffeinträgen, erläuterte Dr. Gerdes.

„Der Vorsorge-Grundsatz und das Minimierungsgebot gegenüber unerwünschten Stoffen aus menschlicher Aktivität setzen weit vor dem Erreichen von Grenzwerten der Trinkwasserverordnung im Trinkwasser ein. Der Standard des Trinkwassers als das gesunde und am besten und intensivsten kontrollierte Lebensmittel ist immer zu gewährleisten“, machte WBVRO-Direktor Bettels deutlich.


Info-Box:

Für einzelne Stoffe gibt es zur Beurteilung des humantoxikologischen Risikos bei einer möglichen Nutzung von Grundwasser für Trinkwasserzwecke mangels vorhandener Grenzwerte gesundheitliche Orientierungswerte (GOW) oder Leitwerte des Umweltbundesamtes und/oder der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit. Für Desphenyl-Chloridazon gilt ein gesundheitlicher Orientierungswert (GOW) von 3 μg/l. Der Befund von 0,05 μg/l liegt um den Faktor 60 darunter und ist von daher auch unter striktestem Vorsorgegrundsatz gesundheitlich nicht relevant. Für Acesulfam gibt es keine gesundheitlich begründeten Konzentrationsangaben. Ein Grundsatz der Trinkwasserverordnung besteht darin, für das Trinkwasser das Ziel einer „Reinheit“ unabhängig von toxikologisch begründeten Grenzwerten zu verfolgen. Diesem Bemühen entspricht das Minimierungsgebot für chemische Stoffe. In der Bewertung von Belastungen des Trinkwassers durch Spurenstoffe sind für einzelne Stoffe Konzentrationen benannt, die diesem Handlungsfeld einer Minimierung aus grundsätzlichen Erwägungen zuzuordnen sind. Für Acesulfam ist der Wert von 10 μg/l aufgeführt. Der Befund von 0,08 μg/l liegt um den Faktor 125 darunter und ist nicht relevant.

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Gutachten: Stellten das aktuelle Gutachten über die Qualität des Trinkwassers der Werke Feuersteinberg und Jägersburg vor (v.l.): WBVRO-Verbandsdirektor Ingo Bettels, Gutachter Dr. Heiko Gerdes und Benjamin Scholz, Technischer Leiter des WBVRO.