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Klage des Verbandes gegen den Wasserrechtsbescheid des RP Darmstadt für das Wasserwerk Jägersburg

28.11.2013

Der Wasserbeschaffungsverband Riedgruppe Ost (WBVRO) hat Klage beim Verwaltungsgericht gegen Nebenbestimmungen im Wasserrechtsbescheid des Darmstädter Regierungspräsidiums eingereicht.

Die Klage wendet sich gegen Betriebs-und Monitoring-Auflagen, die nach Auffassung des Verbandes auf fachlichen Fehleinschätzungen beruhen, die Rechte des Verbandes unzulässig einschränken und damit in letzter Konsequenz eine verlässliche, sichere und kostengünstige Wasserbeschaffung gefährdeten. „Wir stellen die Rechtsmäßigkeit des Bescheides nicht als solches in Frage. Einige Nebenbedingungen sind für den Verband allerdings nicht akzeptabel“, betont Verbandsvorsteher Markus Hirth.

Der Bescheid entspricht  -  was die genehmigten Fördermengen (21,5 Millionen Kubikmeter pro Jahr) sowie die 30jährige Laufzeit (bis 2043) anbelangt - dem Antrag des Wasserbeschaffungsverbandes. Das Wasserrecht sei zwar in eine Bewilligung (18,4 Millionen Kubikmeter pro Jahr) und eine gehobene Erlaubnis (3,1 Millionen Kubikmeter pro Jahr) gesplittet und räumlich auf die Nord- und Südgalerie verteilt, werde vom Verband jedoch akzeptiert, so Hirth. Auch die Einschränkung, die für die Südgalerie zugelassenen Mehrmengen von 1,3 Millionen Kubikmeter pro Jahr erst nach Fertigstellung der geplanten Infiltrationsanlage im Lorscher Wald fördern zu dürfen, wird vom Verband nicht beanstandet.

Über eine Darmstädter Anwalts-Sozietät fordert der Verband in einem Eilantrag, den sofortigen Vollzug bestimmter Auflagen auszusetzen. Dabei handelt es sich um die Forderung, ein umfassendes und räumlich unbestimmtes Forst-Monitoring zu realisieren sowie um mögliche Einschränkungen der Trinkwasserförderung durch eine nach Auffassung des Verbandes rechtlich nicht begründbare und fachlich nicht fundierte Festlegung und Einhaltung von im Grundwasserbewirtschaftungsplan nicht vorgesehenen Warnwerten.

Die Klage im Hauptverfahren zielt darauf ab, die genannten Auflagen aufzuheben. Zugleich wird die Festlegung beklagt, die im Bescheid enthaltende Bewilligung der Fördermengen nachträglich an weitere Auflagen und Bedingungen knüpfen zu können. „Mit der Klage greifen wir lediglich den  Auflagenvorbehalt für die beiden Bewilligungen über 18,4 Millionen Kubikmeter pro Jahr an. Dieser Auflagenvorbehalt ist aus unserer Sicht aus mehreren Gründen gesetzes- und rechtswidrig“, begründet Verbandsdirektor Ingo Bettels.

Im Mai 1990 hatte der Wasserbeschaffungsverband Riedgruppe Ost den Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Wasserbehörde auf eine wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme von 21,5 Millionen Kubikmetern pro Jahr im Wasserwerk Jägersburg gestellt. Diesem Antrag folgte nach dem Ablauf der ursprünglichen Bewilligung zum 31.12.2000 eine Vielzahl wasserrechtlicher Gestattungen, so eine letzte Erlaubnis im Jahr 2009, im Wasserwerk Jägersburg pro Jahr 18,25 Millionen Kubikmeter zu fördern. Diese Erlaubnis stellte bis zum Wasserrechtsbescheid, der im August 2013 ergangen ist, die Rechtsgrundlage der Grundwasserförderung dar. Grund für die lange Dauer des Antragsverfahrens war unter anderem die Erstellung des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried.  In den ökologisch wertvollen Waldgebieten erfolgt die Grundwasserentnahme seither nach den klaren Vorgaben dieses Bewirtschaftungsplanes, der detailliert regelt, welche Grundwasserstände eingehalten werden müssen.

Der aktuelle Wasserrechtsbescheid des Regierungspräsidiums für das Wasserwerk Jägersburg dokumentiert die in der Zwischenzeit entstandenen Realitäten bei den Wasserlieferungen und ist damit kein Ausweis für einen Mehrförderung von Grundwasser durch den Wasserbeschaffungsverband. Nach der Übernahme der Wasserlieferungen an die Städte Bensheim, Heppenheim und Zwingenberg sowie der Gemeinden Biblis und Groß-Rohrheim hat der  Wasserbeschaffungsverband jetzt auch die entsprechenden Wasserechte erhalten, die diese Kommunen durch die vollständige oder teilweise Aufgabe ihre Eigenförderungen nicht mehr benötigen. Durch das Wasserwerk Jägersburg wird neben den genannten Bergsträßer Kommunen auch das Rhein-Main-Ballungszentrum mit anteiliger Grundlastlieferung über die Hessenwasser GmbH versorgt.

Bei einem Pressegespräch im Wasserwerk Jägersburg begründete der Wasserbeschaffungsverband Riedgruppe Ost seine Klage gegen den Förderbescheid der Oberen Wasserbehörde. Bild (v.l.): Verbandsdirektor Ingo Bettels, Manfred Scholz, Klaus Schwab (Stellvertretender Verbandsvorsteher) und Verbandsvorsteher Markus Hirth. Foto: (WBVRO)